Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Warenverkauf
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren zwischen dem Verkäufer und dem Besteller, unabhängig vom Bestellweg (Online-Shop, E-Mail, Telefon, Telefax, WhatsApp, SMS, persönlich).
(2) Der Verkäufer verkauft ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen; ein Verkauf an Verbraucher (§ 13 BGB) findet nicht statt. Mit der Bestellung bestätigt der Besteller, dass er als Unternehmer handelt.
(3) Diese Bedingungen gelten ausschließlich; abweichenden Bedingungen wird widersprochen.
(4) In laufender Geschäftsbeziehung gelten sie auch für alle künftigen Bestellungen.
(5) Für den Verkauf von Maschinen und Anlagen gelten vorrangig unsere gesonderten Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für den Maschinen- und Anlagenverkauf, die dem Besteller mit dem jeweiligen Angebot übermittelt und dadurch einbezogen werden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Warendarstellungen, Kataloge und Preislisten sind kein verbindliches Angebot.
(2) Mit seiner Bestellung, gleich über welchen Bestellweg, gibt der Besteller ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung in Textform oder mit Auslieferung zustande.
(4) Außerhalb des Shops kann der Verkäufer ein verbindliches Angebot in Textform unterbreiten.
§ 3 Preise und Versandkosten
(1) Es gelten die bei Bestellung angegebenen Preise, netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Versandkosten werden gesondert ausgewiesen und sind zusätzlich zu tragen.
§ 4 Zahlung
(1) Soweit nicht anders angegeben sofort fällig, bei Rechnungskauf innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
(2) Bei Verzug Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
(3) Aufrechnung und Zurückbehaltung nur bei rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen oder aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 5 Lieferung, Versand, Gefahrübergang
(1) Lieferung auf dem Versandweg; Teillieferungen zumutbar zulässig.
(2) Da der Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf ihn über (Versendungskauf).
(3) Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
(2) Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang zulässig; die Forderungen daraus werden in Höhe des Rechnungsbetrags bereits jetzt sicherungshalber abgetreten.
(3) Zugriffe Dritter sind unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung, versteckte innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen (§ 377 HGB), sonst gilt die Ware als genehmigt.
§ 8 Gewährleistung
(1) Nacherfüllung nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; bei Fehlschlag Minderung oder Rücktritt.
(2) Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Gefahrübergang; ausgenommen die gesetzlich zwingenden Fälle (u.a. Arglist, Garantie, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Produkthaftungsgesetz).
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ausgeschlossen; gilt auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Chemikalien und Gefahrstoffe
(1) Abgabe ausschließlich an gewerbliche und berufliche Verwender.
(2) Sicherheitsdatenblätter werden gemäß Art. 31 REACH bereitgestellt; der Besteller beachtet diese, unterweist seine Beschäftigten und hält das Gefahrstoffrecht (u.a. GefStoffV, CLP) ein.
(3) Der Besteller ist für sachgerechte Lagerung, Verwendung und Entsorgung verantwortlich.
(4) Rücknahme und Umtausch von Chemikalien, insbesondere geöffneter oder angebrochener Gebinde, sind aus Sicherheits- und Gewährleistungsgründen ausgeschlossen, soweit die Ware nicht mangelhaft ist; die Rücknahmepflichten nach dem Verpackungsgesetz bleiben unberührt.
§ 11 Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Verkäufers (Preußisch Oldendorf); der Verkäufer darf auch am Sitz des Bestellers klagen.
§ 12 Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.